Fracht­führer­haftungs­ver­sicherung. In Sekunden zum besten Tarif!

Mit Insurfox umfassende Sicherheit auf dem Weg zu Ihrem Ziel. Die perfekte Absicherung für Frachtführer kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) bei dem gewerblichen Transport fremder Güter. Ihre Police ist sofort in Ihrem Dashboard verfügbar.

Sofortige Ermittlung Ihres besten Tarifs. Unmittelbare Vertragserstellung.

Verwaltung Ihrer Insurfox Verträge und Schadensmeldungen 100% online.

Selbstverwaltung Ihrer Dokumente im Insurfox Dashboard

Direkte Preisermittlung

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Dashboard

Administration leicht und effizient

Im Insurfox Dashboard übernehmen Sie Ihr Versicherungsmanagement direkt. So sparen Sie Zeit, Papier und unnötigen Verwaltungsaufwand. Dank der digitalen Administration gehören Ordner und manuelle Abläufe der Vergangenheit an.


Sie können flexibel und ortsunabhängig auf das Dashboard zugreifen, Änderungen vornehmen und schnell auf neue Situationen reagieren. Dies sorgt für eine bessere Übersicht und effizientere Abläufe – komplett digital und zeitsparend.

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Digitale Verwaltung Ihrer Fracht­führer­haftungs­versicherung

Mit unserem Insurfox-Dashboard bieten wir Ihnen die komplette Kontrolle Ihrer Versicherungen – jederzeit und von überall.


Verwalten Sie Ihre Fracht­führer­haftungs­versicherung bequem digital: Schadenmeldungen einreichen, KFZ-Kennzeichen ändern und alle relevanten Versicherungsdaten im Blick behalten – alles in einem benutzerfreundlichen, personalisierten Dashboard.


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Lkw-Frachtführer

Beförderung fremder Güter mit eigenen oder gemieteten Fahrzeugen auf dem Landweg

Kühl- und Tiefkühltransporte

Transport von temperaturempfindlichen Waren

Paket- und Kurierdienste

Logistik für schnelle und flächendeckende Transporte

Pflichtversicherung nach §7a des GüKG

Bei gewerblicher Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt

Fallbeispiele

Typische Schadenbeispiele

Der Fisch stinkt

Bei einem Kühltransport von hochwertigem tiefgekühlten Fisch von Kiel nach Frankfurt stellt der LKW Fahrer die Temperatur versehentlich zu hoch ein. Es entsteht ein Totalschaden, da die Waren angetaut beim Empfänger eintreffen.

Feuer

Eine Lagerhalle brennt und geht auf der rückwärtigen Seite auf einen frisch beladenen LKW über. Der Frachtführer konnte das Fahrzeug nicht rechtzeitig vom Brandort entfernen.

Produktinformation

Für wen ist die Verkehrshaftungsversicherung?

Die Verkehrshaftungsversicherung ist für alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr – national oder international - betreiben, also Frachtführer, die eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen auf der Straße durchführen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Güterkraftverkehrsunternehmer/Frachtführer ist, wer es gewerblich übernimmt, fremde Güter zu Lande zu befördern.

Versicherungsschutz gilt gemäß Antragslage für Frachtverträge bei innerdeutschen Transporten und / oder bei allen grenzüberschreitenden Transporten von, nach und durch die Staaten des geographischen Europas, jedoch exklusive Russland, Weißrussland und der Ukraine, Belarus, einschließlich den Regionen Krim, Luhansk (LNR) und Donezk (DN)


Versichert gilt die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Haftung des Versicherungsnehmers als Frachtführer aus Schäden bei allen entgeltlichen, gewerblichen Transporten fremder Güter mit allen über die Police registrierten eigenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen, sowie bei transportbedingten Zwischenlagerungen.

Als Schäden gelten Beschädigungen, Verlust, Lieferfristüberschreitung oder sonstige Vermögenschäden.

Die Leistungsverpflichtung des Versicherers umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche aus Frachtrecht, die gegen den Versicherungsnehmer als Auftragnehmer eines Frachtvertrages erhoben werden.

Die Haftung bei Beschädigung oder Verlust ist jeweils verbindlich gewichtsabhängig nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches im nationalen Transportbereich und international nach den Vorschriften des "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr" (CMR) geregelt. National innerdeutsch kann von der gesetzlichen Regelhaftung zu 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR, ca. 10 Euro/kg) mit bis zu 40 Sonderziehungsrechten (ca. 50 Euro/kg) abgewichen werden.


Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen betreibt, deren zulässiges Gesamtgewicht einzeln oder im Gespann mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ist gemäß den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) zum Abschluss einer Frachtführer-Haftungsversicherung und des entsprechenden Nachweises mittels einfacher Fotokopien im jeweiligen Fahrzeug verpflichtet.

Die Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer bei Angebotsanforderung wahlweise mit 300, 500, 750 oder 1.000 Euro je Schadenfall wählen.

Bei Schäden an fremden Anhängern, Wechselbrücken, Containern, Sattelaufliegern u. Ä. im Zusammenhang mit dem Frachtauftrag beträgt die Selbstbeteiligung obligatorisch 1.000 Euro je Schadenfall.

Die Selbstbeteiligungen gelten im Schadenfall unabhängig voneinander.


Die Frachtführerhaftungsversicherung wird für eine Laufzeit von einem Jahr mit Ablaufdatum per 01.01. abgeschlossen.

Der Versicherungsvertrag verlängert sich still-schweigend, wenn er nicht rechtzeitig mit Dreimonatsfrist vor Ablauf gekündigt wird.


Der Versicherungsschutz bezieht sich auf

- Allgemeines Speditionsgut

und soweit beantragt auf

- Kühl- und Tiefkühlgut bzw. innerdeutsches KEP-Gut

(Kurier-, Express-, Paket-Gut)


Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Transporte von

- diebstahl- und raubgefährdeten Gütern wie z.B.

Spirituosen, Tabakwaren, Unterhaltungselektronik,

Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte und -Zubehör,

optische Geräte (wie z.B. Digitalkameras)

jeweils mit einem Warenwert von mehr als 50.000 Euro

je Sendung und mehr als 200.000 EUR je Reise und

Lastzug,

- Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Zahlungsmitteln,

Valoren, Wertpapieren, Briefmarken,

Dokumenten, Urkunden,

- Gemälden, Skulpturen und sonstigen Kunst- und

Wertgegenständen mit einem Einzelwert von mehr

als 2.500 EUR,

- radioaktiven Stoffen, lebenden Tieren, Kraftfahrzeugen,

Umzugsgut, unverpackten (Handels-)Möbeln,

- Gütern, die als Sondertransporte gemäß den

§§ 22, 29 STVO befördert werden.


Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass Sendungen nur gegen Quittungsleistung des berechtigten Empfängers ausgeliefert werden, soweit nicht mit dem Auftraggeber eine quittungslose Ablieferung vereinbart wurde. Die Beweispflicht hierfür liegt beim Versicherungsnehmer.

Repräsentant ist, wer im Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist oder tritt.

Auf diesen Versicherungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung, insbesondere die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer wegen Prämienzahlung, Zahlung von Selbstbehalt, Regress-ansprüchen oder aus sonstigem Grund ist das Gericht am Ort der Niederlassung oder des Sitzes des Versiche-rungsnehmers zuständig.

Für Klagen gegen den Versicherer ist das Gericht am Ort der zuständigen geschäftsführenden Stelle des Versicherers zuständig.


Die Vertragssprache ist deutsch.

Die Vertrags- und Leistungswährung ist Euro.

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